Was passiert, wenn beim Valet Parken am FRA ein Schaden entsteht? Welche Versicherung greift und wer haftet? Wir erklären die rechtliche Lage verständlich.
Diese Versicherungen muss ein seriöser Valet-Anbieter haben
- Betriebshaftpflicht für Personen- und Sachschäden
- Obhutsversicherung für anvertraute Fahrzeuge (Mindestsumme 100.000 €)
- Kaskoabsicherung für Schäden während der Fahrt zum Stellplatz
Wer haftet im Schadensfall?
Ab dem Moment der Schlüsselübergabe haftet der Valet-Anbieter im Rahmen seiner Obhutsversicherung. Voraussetzung ist ein dokumentiertes Übergabeprotokoll mit Fotos. Ohne Protokoll wird die Beweisführung im Streitfall schwierig — daher: niemals ohne!
Was Sie im Schadensfall tun sollten
- Schaden vor Ort sofort dokumentieren (Fotos, Zeugen)
- Schriftliches Schadensprotokoll vom Anbieter unterschreiben lassen
- Eigene Versicherung umgehend informieren
- Bei Streit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten
Fazit
Bei einem seriösen Anbieter mit ordentlicher Versicherung sind Sie als Kunde gut abgesichert. Das Übergabeprotokoll ist dabei Ihre wichtigste Beweisgrundlage — bestehen Sie immer darauf.
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