Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

FRAir Valet Park Service Frankfurt
Firmensitz: Birkenstr.12, 65428 Rüsselsheim
Parkstandort: Böttgerstr. 2-14, 65439 Flörsheim
E-Mail: info@frairvaletparkservice.de
Nachtzuschlagszeiten: 22:00 Uhr bis 06:30 Uhr

FRAir Valet Park Service Frankfurt bietet eine Dienstleistung im Bereich des Valet-Services und Parkens am Flughafen Frankfurt am Main an. Diese AGB gelten sowohl für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB als auch für Unternehmen im Sinne des § 14 BGB.

Mit der Buchung unseres Services über unsere Website, über Vergleichsportale oder über unseren telefonischen Kundensupport stimmt der Kunde den Vertragsbedingungen in vollem Umfang zu. Zusätzlich wird dies vom Kunden bei der Abholung sowie bei der Rückgabe seines Fahrzeuges in unserem Übergabeprotokoll bestätigt.

I. Stornierungen, Umbuchungen und nachträgliche Änderungen

1. Stornierungen vertraglich gebuchter Leistungen sind vor dem vereinbarten Parkzeitbeginn möglich. Die Stornierung muss unter Angabe der Buchungsnummer schriftlich per E-Mail an info@frairvaletparkservice.de erfolgen. Maßgebend ist der Eingang. Eine Stornierung bis höchstens 24 Stunden vor Beginn der reservierten Parkzeit ist kostenlos.

2. Nach dieser Frist beanspruchen wir die Übernahme der vollen Kosten. Der Nachweis, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, bleibt zulässig.

3. Umbuchungen und nachträgliche Änderungen sind bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Parkzeitbeginn schriftlich per E-Mail möglich.

4. Bei verfrühter Rückkehr können überschüssige Parktage nicht ausbezahlt werden.

5. Mit dem Upgrade „Reise-Ausfall-Versicherung" kann der Kunde seine Stellplatzbuchung ohne Angabe von Gründen jederzeit kostenfrei stornieren. Lediglich das Entgelt für die Versicherung ist im Falle der Stornierung innerhalb von 3 Tagen zu begleichen. Eine Stornierung der Versicherung selbst ist nicht möglich.

6. Die Stornierung eines bereits gebuchten Fahrzeugpflegepakets ist nur bis maximal 48 Stunden vor der vereinbarten Rückkehrzeit schriftlich möglich.

7. Bei Fahrzeugen mit einem Listenpreis über 200.000 € ist FRAir Valet Park Service Frankfurt aus versicherungstechnischen Gründen berechtigt, die Buchung kostenfrei zu stornieren.

8. FRAir Valet Park Service Frankfurt behält sich das Recht vor, Buchungen zu stornieren und das gesamte Buchungsentgelt zu behalten, wenn sich der Kunde respektlos oder unangemessen verhält oder den Anweisungen der Mitarbeiter nicht folgt.

II. Haftung

a) FRAir Valet Park Service Frankfurt haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit unbeschränkt.

b) Für sonstige Schäden haftet FRAir Valet Park Service Frankfurt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

c) Bei leichter Fahrlässigkeit tritt eine Schadenhaftung nur dann ein, wenn diese auf Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalpflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise zurückzuführen ist. Die Haftung ist auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.

d) Soweit die Haftung von FRAir Valet Park Service Frankfurt ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

e) Bei der Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ausgeschlossen.

f) FRAir Valet Park Service Frankfurt haftet nicht für Wertgegenstände, die im Fahrzeug zurückgelassen werden.

g) Die verschuldensunabhängige Garantiehaftung aus § 536 I S. 1 erste Alt. BGB ist ausgeschlossen.

h) Es besteht keine Haftung für Schäden, die aufgrund Gefälligkeitshandlungen (Starthilfe, Einparkhilfe) entstehen.

i) FRAir Valet Park Service Frankfurt haftet nicht für Schäden, die allein durch Naturereignisse, höhere Gewalt, andere Mieter oder Dritte zu verantworten sind. Hierzu zählen insbesondere Diebstähle, Straßenblockaden, Arbeitskampfmaßnahmen oder Beschädigungen durch Dritte.

j) Es wird keine Haftung für kleine Kratzer, geringe Lackschäden, Steinschläge und Dellen übernommen, da diese durch Verschmutzungen oder schlechte Lichtverhältnisse am Übergabeort oft nicht erkennbar sind. Stellt der Kunde bei Rückgabe Schäden fest, die nach seiner Meinung vorher nicht vorhanden waren, muss der Kunde beweisen, dass der Schaden durch uns oder einen Mitarbeiter verursacht wurde, sofern aufgrund des Schadenortes angenommen werden kann, dass der Schaden bei Übergabe nicht zu sehen war.

k) Außer bei Personenschäden ist der Schadensersatz bei leichter Fahrlässigkeit auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, maximal jedoch in Höhe des dreifachen Vertragspreises, begrenzt. Im Übrigen beträgt die Haftungshöchstgrenze 1.000,00 €, es sei denn es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor.

l) Schadensersatzansprüche verfallen, wenn sie nicht innerhalb von drei Monaten nach der vertraglich vereinbarten Rückgabe schriftlich geltend gemacht werden. Bei Schadenersatz wegen Nichterfüllung beträgt die Frist einen Monat.

m) Bei einem Fahrzeugunfall mit dem Kundenfahrzeug ohne Beteiligung eines weiteren Fahrzeugs wird der Schaden über unsere Versicherung abgewickelt.

Sollte jedoch ein weiteres Fahrzeug beschädigt worden sein und wir beziehungsweise der Fahrer den Unfall verursacht haben, muss der Schaden am zweiten Fahrzeug über die Vollkasko- bzw. Haftpflichtversicherung des Kunden abgewickelt werden.

Das Kundenfahrzeug wird in jedem Fall weiterhin ganz normal über unsere Versicherung abgewickelt.

n) Bei dem falschen oder vorsätzlich falschen Bemängeln von Schäden, die nachweislich vor Übergabe entstanden sind, behalten wir uns das Recht auf Strafanzeige sowie eine Aufwandsgebühr von 99,90 € vor.

o) Es wird nicht für Motorschäden, Glasschäden, technische Defekte, Reifenschäden sowie Innenraumschäden gehaftet, sofern diese nicht nachweislich durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz eines Mitarbeiters verursacht wurden.

III. Valet-Parken

1. Geltungsbereich

Das FRAir Valet Park Service Frankfurt Team organisiert den Transfer des Kunden-PKW vom Flughafen Frankfurt zum Parkplatz und wieder zurück (Valet Parking). Am vereinbarten Ort an den Terminals 1 oder 2 übernimmt unser Personal das Fahrzeug und verbringt es zu unseren Parkflächen.

Bei hoher Auslastung kann ein zeitweises Zwischenparken (max. 48 Stunden, in Ausnahmefällen 72 Stunden) auf öffentlichen Stellflächen erfolgen. In diesem Fall ist die Haftung in Schadensfällen sowie bei Vandalismus, höherer Gewalt oder Einwirkung Dritter ausgeschlossen.

Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug verkehrssicher, haftpflichtversichert, mit amtlichem Kennzeichen (§ 23 StVZO) und gültiger TÜV-Plakette versehen ist. Andernfalls darf die Annahme verweigert werden; die vereinbarte Vergütung bleibt fällig.

2. Anmeldung & Übergabe

Die Ankündigung der Ankunft hat mindestens 30 Minuten vor der Ankunftszeit zu erfolgen. Bitte erscheinen Sie mindestens 2,5 Stunden vor Abflug am Terminal.

Bei Rückkehr ist der Kunde verpflichtet, spätestens 30 Minuten vor der gebuchten Übergabezeit telefonisch Kontakt aufzunehmen. Abweichungen von ±10 Minuten werden toleriert (Kulanzzeit). Erfolgt kein rechtzeitiger Anruf, sind wir nicht zur Übergabe am Terminal verpflichtet; Mehrkosten trägt der Kunde.

3. Gebühren & Zuschläge

  • Nachtzuschlag: 50 € bei Übernahme oder Rückgabe in der Nachtzeit (22:00–06:30 Uhr). Wird der Service sowohl beim Abflug als auch bei der Rückgabe in der Nachtzeit benötigt, fällt der Zuschlag zweimal an.
  • Mehraufwandszuschlag: 19,90 € bei verfrühter oder verspäteter Ankunft am Terminal (Abflug oder Rückgabe) von mehr als 2,5 Stunden gegenüber der ursprünglichen Buchung.
  • Tankservice: Bei einer Restreichweite unter 50 km behalten wir uns das Betanken vor. Berechnet werden der getankte Betrag (abhängig vom Fahrzeugmodell) sowie eine Aufwandspauschale von 20 €.
  • Verlängerung: 15,00 € inkl. MwSt. pro angefangenem zusätzlichem Buchungstag bei späterer Rückkehr als gebucht.
  • SUV / Transporter / Kleinbusse: Aufgrund der Größe wird ein zusätzlicher Stellplatz berechnet (siehe Preisliste / Partnerseiten).

4. Zuschläge bei Verspätungen — Abflug (Hinflug von Frankfurt)

  • Verspätung von ca. 1 Stunde: 10 € Zuschlag
  • Verspätung von 1–2 Stunden: 20 € Zuschlag
  • Verspätung von mehr als 2 Stunden: 30 € Zuschlag

5. Zuschläge bei Verspätungen — Rückflug (Ankunft am Flughafen Frankfurt)

  • Verspätung von ca. 1 Stunde: 10 € Zuschlag
  • Verspätung von 1–2 Stunden: 20 € Zuschlag + 15 € Pauschale für Parkplatzverlängerung (ein zusätzlicher Tag)
  • Verspätung von mehr als 2 Stunden: 30 € Zuschlag + 15 € Pauschale für Parkplatzverlängerung + 20 € Pauschale für An- und Abfahrtskosten

6. Nicht gemeldete verspätete Rückkehr

Erscheint der Kunde ohne vorherige Mitteilung nicht am gebuchten Rückkehrtag, wird für jeden angefangenen zusätzlichen Tag ein Zuschlag von 20 € pro Tag erhoben, zuzüglich einmalig 30 € Pauschale für An- und Abfahrtskosten. Bei gebuchtem überdachtem Parken behalten wir uns vor, im Verlängerungszeitraum auf einen Außenstellplatz auszuweichen.

7. Nichterscheinen / No-Show

Erscheint der Kunde nicht zum vereinbarten Übergabetermin und erfolgt keine rechtzeitige direkte Kontaktaufnahme, wird eine Aufwandspauschale in Höhe von 100,00 € berechnet. Als direkte Kontaktaufnahme gelten ausschließlich Mitteilungen per Telefon, E-Mail oder WhatsApp an FRAir Valet Park Service Frankfurt. Mitteilungen über Drittanbieter oder Vergleichsplattformen gelten nicht.

8. Vertragsinhalt & Nutzungsregeln

Der Vertrag kommt nur zustande, wenn der Kunde das bei der Reservierung angegebene Fahrzeug übergibt. Es werden ausschließlich Personenkraftwagen entgegengenommen. Im Fahrzeug dürfen außer Betriebsstoffen keine feuergefährlichen, illegalen oder umweltrechtlich relevanten Stoffe gelagert werden.

Da FRAir Valet Park Service Frankfurt mehrere Parkflächen im Raum des Flughafens Frankfurt besitzt, kann die gefahrene Kilometerzahl variieren. Eine gefahrene Kilometerzahl von bis zu 80 km liegt im Toleranzbereich und ist vom Kunden zu akzeptieren.

Der Kunde ist verpflichtet, die Bereifung den Wetterbedingungen anzupassen (Winterreifenpflicht von Oktober bis März). Bei falscher Bereifung ist die Haftungs­übernahme ausgeschlossen.

Zahlungsbedingungen: Bezahlung vorab per Überweisung oder bar direkt am Flughafenterminal. Eine Zahlung auf Rechnung ist nur in Einzelfällen möglich.

Entscheidet sich der Kunde, sein Fahrzeug eigenmächtig am Flughafen-Terminal zu parken ohne vorherige Abstimmung, kommt kein Vertrag zustande. In diesem Fall trägt der Kunde sämtliche Kosten selbst; ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nicht.

IV. Schlussbestimmungen

a) Alle Texte, Bilder und weitere veröffentlichte Informationen unterliegen dem Copyright von FRAir Valet Park Service Frankfurt. Das Kopieren, Reproduzieren oder sonstige Nutzen ist ohne unsere schriftliche Genehmigung nicht gestattet.

b) Alle in den AGB angegebenen Preise sind inkl. MwSt. zu verstehen.

c) Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dasselbe gilt für die Abbedingung der Schriftform.

d) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Flörsheim, den 01.03.2026