Allgemeine Geschäftsbedingung
FRAir Valet Park Service bietet eine Dienstleistung im Bereich des Valet – Services an. Diese AGB gelten
sowohl für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB als auch Unternehmen § 14 BGB. Mit der Buchung unseres
Services über unsere Website: www.frairvaletparkservice.com/de/nl/, sowie über die Webseiten unserer
Vergleichsseitenpartner: Fluparks, Parkinglist, Parkplatzvergleich, oder mit der Buchung über unseren
telefonischen Kundensupport unter: 0174 8460159 stimmt der Kunde den Vertragsbedingungen in vollem
Umfang zu. Zusätzlich wird dies vom Kunden bei der Abholung sowie bei der Rückgabe seines Fahrzeuges in
unserem erstellten Übergabeprotokoll bestätigt.
I. Stornierungen, Umbuchungen und nachträgliche Änderungen gebuchter Leistungen:
1. Stornierungen von vertraglich gebuchten Leistungen sind vor dem vereinbarten Parkzeitbeginn möglich. DieStornierung muss unter Angabe Ihrer Buchungsnummer schriftlich per E-Mail an:
info@frairvaletparkservice.de erfolgen. Maßgebend für den Zeitpunkt der Stornierungen ist der Eingang. Eine
Stornierung bis höchstens 24 Stunden vor Beginn der reservierten Parkzeit ist kostenlos.
2. Nach dieser Frist beanspruchen wir die Übernahme der vollen Kosten. Selbstverständlich bleibt der
Nachweis gestattet, dass der Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich geringer ist.
3. Umbuchungen und nachträgliche Änderungen vertraglich gebuchter Leistungen sind bis spätestens 24
Stunden vor dem vereinbarten Parkzeitbeginn möglich, sofern sie bis zu diesem Zeitpunkt schriftlich per
E-Mail an: info@frairvaletparkservice.de erfolgt sind.
4. Bei der verfrühten Rückkehr können überschüssige Parktage nicht ausbezahlt werden.
5. Der Kunde hat mit der Hinzubuchung unseres Upgrades „Reise-Ausfall-Versicherung“ die Möglichkeit,
seine Stellplatzbuchung ohne Angabe von Gründen jederzeit kostenfrei zu stornieren. Lediglich das für die
Versicherung berechnete Entgelt ist im Falle der Stornierung der Buchung innerhalb von 3 Tagen zu
begleichen. Eine Stornierung dieser „Versicherung“ ist nicht möglich.
6. Die Stornierung eines bereits gebuchten Fahrzeugpflegepakets ist nur bis maximal 48 Stunden vor der
vereinbarten Rückkehrzeit des Kunden möglich, sofern sie bis zu diesem Zeitpunkt schriftlich per E-Mail an:
info@frairvaletparkservice.com erfolgt ist.
7. Sollte ein Kunde eine Buchung mit einem Fahrzeug vornehmen, dessen Listenpreis den Wert von 200.000€
übersteigt, ist es FRAir Valet Park Service aus versicherungstechnischen Gründen gestattet, die Buchung für
den Kunden kostenfrei zu stornieren.
8. FRAir Valet Park Service behält sich das Recht vor, Buchungen zu stornieren und das gesamte
Buchungsentgelt zu behalten, wenn der Kunde sich respektlos, unangemessen verhält oder den Anweisungen
der Mitarbeiter nicht folgt. In einem solchen Fall entfallen jegliche rechtlichen Ansprüche des Kunden,
insbesondere im Hinblick auf finanzielle Nachteile, die dem Kunden durch die Stornierung entstanden sein
könnten, beispielsweise höhere Kosten für eine alternative Parkmöglichkeit.
II. Haftung
a) FRAir Valet Park Service haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung von
Leben, Körper oder Gesundheit unbeschränkt.
b) Für sonstige Schäden haftet FRAir Valet Park Service bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
c) Bei leichter Fahrlässigkeit tritt eine Schadenhaftung nur dann ein, wenn diese auf Verletzung einer
wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalpflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise
zurückzuführen ist. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorsehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.
d) Soweit die Haftung von FRAir Valet Park Service ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die
persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und/oder
Erfüllungsgehilfen von FRAir Valet Park Service, es sei denn, diesen wäre eine vorsätzliche oder fahrlässige
Pflichtverletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bzw. eine vorsätzliche oder grob fahrlässige
Pflichtverletzung, die zu einem sonstigen Schaden führt, vorzuwerfen.
e) Bei der Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung bei leicht fahrlässigen
Pflichtverletzungen ausgeschlossen.
f) FRAir Valet Park Service haftet nicht für Wertgegenstände, die im Fahrzeug zurückgelassen werden.
g) Die verschuldensunabhängige sogenannte Garantiehaftung aus § 536 I S. 1 erste Alt. BGB ist
ausgeschlossen.
h) FRAir Valet Park Service haftet nicht für Schäden, die aufgrund Gefälligkeitshandlungen (Starthilfe,
Einparkhilfe) seiner Mitarbeiter und/oder Erfüllungsgehilfen entstehen.
i) FRAir Valet Park Service haftet im Rahmen der allgemein gültigen Sorgfaltspflichten für die
ordnungsgemäße Durchführung der vereinbarten Leistung entsprechend der nachfolgenden Regelungen. Die
insoweit vorgenommenen Einschränkungen gelten auch zugunsten von Mitarbeitern und gesetzlichen
Vertretern.
j) FRAir Valet Park Service haftet nicht für Schäden, die allein durch Naturereignisse, höhere Gewalt, andere
Mieter oder sonstige Dritte zu verantworten sind. Hierzu zählen insbesondere Diebstähle, Straßenblockaden,
Arbeitskampfmaßnahmen oder Beschädigungen durch Dritte.
k) FRAir Valet Park Service übernimmt keine Haftung für kleine Kratzer und geringe Lackschäden sowie
Steinschläge und Dellen, da diese oft durch Verschmutzungen der Fahrzeuge bzw. der schlechten
Lichtverhältnisse am Flughafen bzw. Übergabeort zum Zeitpunkt der Übergabe nicht zu erkennen sind.
Werden bei Rückgabe des Fahrzeuges vom Kunden Schäden festgestellt, die nach Meinung des Kunden
vorher nicht vorhanden waren, ändert sich die Beweislast insofern, als dass der Kunde beweisen muss, dass
der Schaden durch uns oder durch einen unserer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurde, wenn
aufgrund des Schadenortes angenommen werden kann, dass der Schaden bei Fahrzeugübergabe für den
Mitarbeiter nicht zu sehen war.
l) FRAir Valet Park Service haftet für Pflichtverletzungen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, soweit im
Folgenden nichts anderes bestimmt ist. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet FRAir Valet Park Service nur, wenn
eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit (Personenschaden) oder ein Verstoß gegen wesentliche
Vertragspflichten vorliegt. Die insoweit geltenden gesetzlichen Regelungen bleiben unberührt.
m) Außer bei einer Haftung für Personenschäden ist der Schadensersatz bei leichter Fahrlässigkeit auf die bei
Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, maximal jedoch in Höhe des dreifachen Vertragspreises, begrenzt.
Im übrigen beträgt die Haftungshöchstgrenze 1.000,00 €, es sei denn es liegt ein Fall der groben
Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor.
n) Schadensersatzansprüche verfallen, wenn sie nicht innerhalb von drei Monaten nach der vertraglich
vereinbarten Rückgabe schriftlich geltend gemacht werden. Begehrt der Kunde Schadenersatz wegen
Nichterfüllung, so beträgt die Frist einen Monat. Der Kunde kann nach Ablauf dieser Fristen Ansprüche nur
dann geltend machen, wenn er ohne eigenes Verschulden an der Einhaltung derselben gehindert war.
o) Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Schäden den Mitarbeitern von FRAir Valet Park Service bei Rückgabe
des Fahrzeuges anzuzeigen. Das FRAir Valet Park Service Team nimmt bei der Rückgabe des Fahrzeuges
am Terminal gemeinsam mit dem Kunden einen Fahrzeugcheck im Sinne eines Rundganges durch. Ist dies
dem Kunden ausnahmsweise nicht möglich oder zumutbar, hat die Anzeige spätestens 14 Tage nach dem
Schadensfall schriftlich bei FRAir Valet Park Service unter der oben genannten Adresse zu erfolgen. Bei nicht
offensichtlichen Schäden hat die Anzeige schriftlich innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung des Schadens
zu erfolgen.
p) Bei dem falschen bzw. vorsätzlich falschen Bemängeln von Schäden am Fahrzeug, die nachweislich schon
vor der Übergabe des Fahrzeuges an FRAir Valet Park Service entstanden sind, behalten wir uns das Recht
auf Einreichen einer Strafanzeige, sowie das Berechnen einer Aufwandsgebühr von 99,90€ vor.
Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, eigene Fotos vom Fahrzeug zu machen, um nicht auf unseren Service angewiesen zu sein. FRAir Valet Park Service fertigt Fotos ausschließlich an, um sich vor ungerechtfertigten Schadensvorwürfen zu schützen. Sollte der Kunde keine eigenen Fotos machen, bieten wir ihm an, unsere Fotos einzusehen. Stellt sich hierbei heraus, dass der Kunde FRAir Valet Park Service zu Unrecht beschuldigt hat, wird hierfür die oben genannte Aufwandsgebühr in Höhe von 99,90 € berechnet. Aus Kulanz kann FRAir Valet Park Service dem Kunden bei einem Schadensverdacht freiwillig und kostenlos vor Ort die vorhandenen Fotos zeigen. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht.
q) Der Kunde haftet für alle durch ihn selbst, seine Angestellten oder andere Begleiter des FRAir Valet Park
Service schuldhaft zugefügten Schäden und tritt bereits jetzt eigene Ersatzansprüche gegen Dritte oder
Versicherungen aus einem von ihm zu vertretenden oder aufgrund eines technischen Defekts des Fahrzeugs
eingetretenen Schadensfalles an FRAir Valet Park Service ab, sofern dort ein Schaden entstanden ist.
r) Bei der Buchung einer unserer Aufbereitungspakete gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unseres
Fahrzeugaufbereitungspartners (Waschpark Kelsterbach).
s)
FRAir Valet Park Service haftet nicht für Motorschäden, Glasschäden, technische Defekte, Reifenschäden, sowie Innenraumschäden , sofern diese nicht nachweislich durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz eines Mitarbeiters von FRAir Valet Park Service verursacht wurden.
III. Valet-Parken
1.) Geltungsbereich
a) Die Buchung des Produktes Valet-Parken Außenstellplatz & Überdachtes Parken, sowie alle
dazugehörigen Dienstleistungen unterliegen den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
von FRAir Valet Park Service, Bahnhofsplatz 1, in 65428 Rüsselsheim.
b) Das FRAir Valet Park Service Team organisiert den Transfer des Kunden-PKW vom Flughafen Frankfurt
zum Parkplatz und wieder zurück im Wege des sogenannten Valet Parkings. Am zwischen den Parteien
vereinbarten Ort an den Terminals 1 oder 2 des Flughafens Frankfurt am Main übernimmt das FRAir Valet
Park Service Personal das Kundenfahrzeug und verbringt dieses zu unseren Parkflächen. Die am
Flughafenterminal entgegengenommenen Kundenfahrzeuge werden von unseren Mitarbeitern vorerst auf
öffentlichen Stellflächen verbracht, um einen reibungslosen Ablauf der weiteren Kunden zu gewährleisten. Bei
Einzelfällen bzw. hoher Auslastung kann ein zeitweises (Max. 48H, in ausnahmefällen 72H) Zwischenparken des Fahrzeuges auf öffentlichen
Stellflächen erfolgen, um den Kunden einen reibungslosen Ablauf gewährleisten zu können. In diesem Fall ist
die Haftung von FRAir Valet Park Service in Schadensfällen sowie bei Vandalismus & höherer Gewalt bzw.
Einwirkung von dritten Personen ausgeschlossen. Voraussetzung dafür ist, dass das abgestellte Fahrzeug
verkehrssicher, haftpflichtversichert, mit einem amtlichen Kennzeichen (§ 23 StVZO) und mit einer gültigen
amtlichen Prüfplakette (z.B. TÜV) versehen ist. Andernfalls ist FRAir Valet Park Service berechtigt, die
Annahme des Fahrzeuges zu verweigern und der Kunde bleibt zur Zahlung der vereinbarten Vergütung
verpflichtet. Die Abreise- und Ankunftszeit sowie die gebuchte Fluggesellschaft, Flugnummer und Ziel- bzw.
Abflughafen sind in der Reservierung anzugeben.
c) Die Ankündigung der Ankunft bzgl. der anschließenden Übergabe des Fahrzeuges am Flughafen Frankfurt
hat mindestens 30 Minuten vor der Ankunftszeit zu erfolgen. Bitte achten Sie darauf, dass Sie mindestens 2,5
Stunden vor der geplanten Abflugzeit am Terminal erscheinen. Wird dieser Zeitraum nicht eingehalten, so ist
die Haftung von FRAir Valet Park Service ausgeschlossen. Bei Rückkehr des Kunden erhält dieser das
Fahrzeug am vereinbarten Ort im Bereich der Terminals 1 oder 2 des Flughafens Frankfurt am Main zurück.
Ebenso werden hier die zur Rückgabe anstehenden Kundenfahrzeuge von unseren Mitarbeitern vorerst auf
öffentlichen Stellplätzen zwecks eines reibungslosen Ablaufes geparkt. Dem Kunden wird bei seinem Abflug
mitgeteilt, dass er sich telefonisch direkt nach seiner Landung am Flughafen Frankfurt an uns wenden möchte.
Der Kunde ist verpflichtet, spätestens 30 Minuten vor der gebuchten Übergabezeit telefonisch Kontakt mit
FRAir Valet Park Service aufzunehmen. Abweichungen von bis zu ±10 Minuten werden toleriert (Kulanzzeit).
Erfolgt kein rechtzeitiger Anruf, ist FRAir Valet Park Service nicht verpflichtet, die Fahrzeugübergabe am
Terminal durchzuführen. In diesem Fall trägt der Kunde sämtliche entstehenden Mehrkosten selbst. Bereits
gezahlte Gebühren werden nicht erstattet; noch offene Gebühren bleiben in voller Höhe fällig.
d) Bei der verfrühten bzw. verspäteten Ankunft am Terminal in Frankfurt (Abflug) von mehr als 2,5 Stunden als
wie in der ursprünglichen Buchung angegeben behält sich FRAir Valet Park Service das Berechnen eines
Mehraufwandzuschlages von 19,90€ für die Umkoordination & Planung vor.
e) Bei der verfrühten bzw. verspäteten Ankunft am Terminal in Frankfurt (Rückgabe) von mehr als 2,5 Stunden
als wie in der ursprünglichen Buchung angegeben behält sich FRAir Valet Park Service das Berechnen eines
Mehraufwandzuschlages von 19,90€ für die Umkoordination & Planung vor.
f) Bei der Übernahme bzw. Rückgabe während unserer Nachtzeiten wird dem Kunden ein Nachtzuschlag von
50€ berechnet. Sollte der Kunde bei seinem Abflug, sowie bei seiner Rückgabe in unseren Nachtzeiten den
Service von FRAir Valet Park Service benötigen, wird dieser Zuschlag nur einmal berechnet.
Die Nachtzeiten von FRAir Valet Park Service sind von 23:00 Uhr bis 06:00 Uhr, bei Partnern (externe
Buchung) bis 6:30 Uhr.
g) Sollte bei der Übernahme des Fahrzeuges am Flughafen Frankfurt die Restreichweite des Tankes unter 30
km liegen, behält sich FRAir Valet Park Service das Betanken zur Sicherstellung der reibungslosen
Überführung bzw. Rückführung vor. Hier wird dem Kunden der betankte Betrag (abhängig nach
Fahrzeugmodell) sowie eine Aufwandspauschale von 20€ in Rechnung gestellt.
h) Sollte der Kunde seinen Aufenthalt verlängern & später als gebucht zurückkehren, berechnen wir für jeden
weiteren angefangenen Buchungstag eine Gebühr von 15,00€ inkl. MwSt.
i) Fahrzeuge, die die Gesamtlänge eines regulären PKWs überschreiten, müssen dies bei der zu tätigenden
Buchung angeben. Bei SUV´s, Transportern & Kleinbussen wird aufgrund der Größe ein zusätzlicher
Stellplatz berechnet, der auf Partnerseiten mit 3,00€ inkl. MwSt. pro angefangenen Tag zu vergüten ist.
Auf unserer Homepage werden wöchentliche Entgelte fällig. 1 Woche 10€, 2 Wochen 20€ usw.
j) Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung dieser Bedingungen. Mit
Erscheinen einer neuen Fassung verlieren die jeweiligen vorhergehenden Fassungen ihre Gültigkeit.
k) Entgegenstehende oder von diesen abweichende AGB‘s erkennt FRAir Valet Park Service nicht an, es sei
denn, FRAir Valet Park Service hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2.) Vertragsinhalt
Der Vertrag kommt nur zustande, wenn der Kunde das Fahrzeug an FRAir Valet Park Service übergibt,
welches er bei seiner Reservierung auch angegeben hat. Es steht FRAir Valet Park Service frei, ein anderes
Fahrzeug, statt des angegebenen Fahrzeugs anzunehmen. Der Vertrag kommt in diesem Fall erst mit
Annahme des Fahrzeugs durch FRAir Valet Park Service zustande.
a) Das Kundenfahrzeug wird durch einen Mitarbeiter von FRAir Valet Park Service am Flughafen-Terminal am
vereinbarten Ort entgegengenommen und in die von FRAir Valet Park Service angemieteten Parkflächen
überführt.
b) Da FRAir Valet Park Service mehrere Parkflächen im Raum des Flughafen Frankfurts besitzt, kann die
gefahrene Kilometerzahl aufgrund dieser Tatsache bzw. bei Vollbelegung durch das Durchführen von
Umparkmaßnahmen von der angegebenen Kilometerzahl auf unserer Website abweichen. Eine gefahrene
Kilometerzahl von höchstens 80 km liegt hier im Toleranzbereich und ist vom Kunden zu akzeptieren.
c) Der Kunde ist verpflichtet, spätestens 30 Minuten vor seiner Ankunft am Terminal telefonisch Kontakt mit
FRAir Valet Park Service aufzunehmen. Abweichungen von bis zu ±10 Minuten werden toleriert (Kulanzzeit).
Erfolgt kein rechtzeitiger Anruf oder erfolgt dieser erst bei Ankunft am Terminal bzw. kurz davor, ist FRAir
Valet Park Service nicht verpflichtet, die Fahrzeugübergabe am Terminal durchzuführen; der Kunde trägt
entstehende Parkkosten am Terminal sowie sämtliche Mehrkosten selbst. Bereits gezahlte Gebühren werden
nicht erstattet; noch offene Gebühren bleiben in voller Höhe fällig.
d) FRAir Valet Park Service übernimmt keine Haftung für Fälle von höherer Gewalt und sonstigen, nicht von
ihr zu vertretenen Behinderungen, die dazu führen, dass ein Parkplatz nicht zur Verfügung steht. In diesen
Fällen ist FRAir Valet Park Service nicht verpflichtet, dem Kunden einen alternativen Stellplatz zu den
gebuchten Konditionen anzubieten oder eine kostenlose Stornierung der Reservierung vorzunehmen.
e) Es werden nur Personenkraftwagen entgegengenommen.
f) Im übergebenen Kundenfahrzeug dürfen mit Ausnahme der Betriebsstoffe keine feuergefährlichen, illegalen
oder in sonstiger Weise umweltrechtlich relevante oder in sonstiger Art und Weise gefährliche Stoffe gelagert
werden.
g) Für Schäden, die durch ein nicht verkehrstaugliches Fahrzeug während der Überführung oder des Parkens
entstanden sind, haftet allein der Kunde.
h) Der Kunde ist verpflichtet, die Bereifung seines Fahrzeuges den Wetterbedingungen anzupassen. FRAir
Valet Park Service schließt die Haftungsübernahme bei Schadensfällen, bei denen die falsche bzw. nicht
angemessene Bereifung vorhanden ist, aus. Als Faustformel gilt hier: Winterreifenpflicht von Oktober bis
März.
i) Etwaigen Anweisungen von Mitarbeitern des FRAir Valet Park Service oder anderen Mitarbeitern bzw.
Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten.
j) Bei der Buchung einer unserer Reinigungs- und Aufbereitungsprogramme gelten die unten genannten
Zahlungsbedingungen. Bei der Ausführung der Reinigung kann es zu Mehrkilometern kommen
(Waschstraßenfahrt, Überführung zur Aufbereitung), die der Kunde mit seiner Buchung akzeptiert. Eine
Stornierung eines gebuchten Fahrzeugpflegepaketes ist bis maximal 48h vor Rückkehr möglich.
k) Zahlungsbedingungen: FRAir Valet Park Service bietet seinen Kunden die Bezahlung vorab per
Überweisung, sowie die Barzahlung direkt am Flughafenterminal an. Eine Bezahlung auf Rechnung ist nur in
Einzelfällen möglich.
l) Der Kunde ist verpflichtet, die bei der Buchung angegebene Übergabe- bzw. Rückgabezeit einzuhalten.
Verspätungen des Kunden führen nicht zu einer Kostenerstattung durch FRAir Valet Park Service. Hierunter
fallen insbesondere zusätzliche Gebühren am Terminal durch Wartezeiten, Kosten für die Nutzung eines
Parkhauses am Terminal, falls eine Übergabe wegen Verspätung nicht mehr möglich ist, sowie sämtliche
weiteren Mehrkosten, die durch die verspätete Ankunft des Kunden entstehen.
m) Entscheidet sich der Kunde, sein Fahrzeug eigenmächtig am Flughafen-Terminal zu parken, ohne dies
vorab mit FRAir Valet Park Service abzustimmen, kommt kein Vertrag zustande. In diesem Fall trägt der
Kunde sämtliche anfallenden Kosten selbst; ein Anspruch auf Rückerstattung gegenüber FRAir Valet Park
Service besteht nicht.
Zuschläge bei Verspätungen – Abflug (Hinflug von Frankfurt):
- Verspätung von ca. 1 Stunde: 10 € Zuschlag
- Verspätung von 1–2 Stunden: 20 € Zuschlag
- Verspätung von mehr als 2 Stunden: 30 € Zuschlag
Zuschläge bei Verspätungen – Rückflug (Ankunft am Flughafen Frankfurt):
- Verspätung von ca. 1 Stunde: 10 € Zuschlag
- Verspätung von 1–2 Stunden: 20 € Zuschlag + 15 € Pauschale für Parkplatzverlängerung (ein zusätzlicher Tag)
- Verspätung von mehr als 2 Stunden: 30 € Zuschlag + 15 € Pauschale für Parkplatzverlängerung (ein zusätzlicher Tag) + 20 € Pauschale für An- und Abfahrtskosten
Nicht gemeldete verspätete Rückkehr:
Sollte ein Kunde ohne vorherige Mitteilung nicht am gebuchten Rückkehrtag erscheinen, wird für jeden angefangenen zusätzlichen Tag ein Zuschlag von 20 € pro Tag erhoben, zuzüglich einmalig 30 € Pauschale für An- und Abfahrtskosten.
Sollte der Kunde überdachtes Parken gebucht haben, so nehmen wir uns das recht bei einer Verlängerung ein Außenstellplatz zu benutzen.
n) FRAir Valet Park Service übernimmt keine Haftung für Schäden am Fahrzeug, die durch Dritte oder höhere
Gewalt verursacht werden (z. B. Vandalismus, mutwillige Beschädigungen, Unwetter), sofern das Fahrzeug
ordnungsgemäß auf den vorgesehenen Parkflächen des Anbieters abgestellt wurde. Beim kurzfristigen
Zwischenparken (z. B. Umsetzung oder Abstellen auf öffentlichen Stellflächen) haftet FRAir Valet Park Service
nicht für Schäden durch Dritte, es sei denn, diese sind nachweislich auf ein Fehlverhalten des Anbieters
zurückzuführen (z. B. fehlerhaftes Ein- oder Ausparken, Unterlassen des Anziehens der Handbremse).
IV. Schlussbestimmungen
a) Alle Texte und Bilder und weitere hier veröffentlichte Informationen unterliegen dem Copyright des FRAir
Valet Park Service Teams. Das Kopieren, Reproduzieren oder sonstige Nutzen des Ganzen oder von Teilen
ist ohne die schriftliche Genehmigung von uns nicht gestattet.
b) Alle in den AGB angegebenen Preise sind inkl. MwSt. zu verstehen.
c) Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dasselbe
gilt für die Abbedingung der Schriftform.
d) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, berührt dies
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Rüsselsheim, den 11.10.2025